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FERIENGÄSTE WILLKOMMEN- reizvoll aber nicht risikofrei

Wer privat vermietet, muss Gesetze, Genehmigungen und Pflichten kennen
Markkleeberg hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Reiseziel entwickelt. Die Kombination aus direkter Nähe zu Leipzig, dem Neuseenland, vielfältigen Freizeitangeboten und einer hervorragenden Infrastruktur macht die Stadt für Feriengäste äußerst attraktiv. Entsprechend wächst das Angebot an Ferienwohnungen und Ferienhäusern – ein weltweiter Trend, der immer wieder Thema auch in den Medien ist.
Doch wie ist das hier? Darf eigentlich jede*r einfach so privat eine Ferienwohnung vermieten?
Grundsätzlich gilt: Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen ihre Immobilie zur kurzfristigen Vermietung an Feriengäste nutzen – vorausgesetzt, baurechtlich ist das erlaubt. Wer hingegen zur Miete wohnt, braucht zwingend die schriftliche Erlaubnis der Vermieterin oder des Vermieters. Wer ohne Zustimmung untervermietet, riskiert Abmahnungen oder sogar eine Kündigung.
Ein wichtiger Punkt für Eigentümer ist die sogenannte Nutzungsänderung. Auch wenn die Vermietung nur tageweise stattfindet, handelt es sich rechtlich um eine andere Nutzung als die eines klassischen Dauerwohnsitzes. Daher verlangen viele Kommunen – so auch in Sachsen – eine formelle Nutzungsänderungsgenehmigung vom Bauamt. Hierbei kann ein Architekt oder ein Bauingenieur helfen, denn oft sind weitere Auflagen wie Brandschutz, Stellplätze oder Schallschutz zu erfüllen. Wer ohne Genehmigung vermietet, riskiert Bußgelder oder die Untersagung der Nutzung. Zusätzlich greifen mancherorts Zweckentfremdungssatzungen, die regeln, ob und in welchem Umfang Wohnraum touristisch genutzt werden darf. In Markkleeberg gelten aktuell keine strengen Beschränkungen, doch das kann sich jederzeit ändern. Wie überall gibt es auch hier zu wenig Wohnraum.
Nicht zu unterschätzen sind auch die Fragen rund um Absicherung und Steuern. Wer an Gäste vermietet, trägt Verantwortung: Was passiert, wenn sich ein Gast verletzt oder das Eigentum beschädigt wird? Eine private Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden in der Regel nicht ab. Empfehlenswert ist daher eine spezielle Versicherung, die Ferienvermietung einschließt – idealerweise ergänzt um Hausrat- und ggf. Betriebshaftpflichtversicherung, falls ein gewerbliches Angebot mit zusätzlichen Leistungen wie Frühstück, Reinigungsservice oder Leihfahrrädern vorliegt.
Ebenfalls wichtig ist der steuerliche Aspekt. Einnahmen aus der Ferienvermietung müssen grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Je nach Umfang und Gestaltung kann auch eine Gewerbeanmeldung notwendig sein, insbesondere wenn regelmäßig vermietet und zusätzliche Leistungen erbracht werden. Zudem fällt in Markkleeberg seit dem 1. Januar 2025 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5 % auf den Übernachtungspreis an. Diese muss vom Gastgeber erhoben und monatlich an die Stadt abgeführt werden. Wer eine Ferienunterkunft anbietet, muss diese bei der Stadt anzeigen.
Fazit: Die Ferienvermietung in Markkleeberg ist zweifellos im ersten Moment eine attraktive Zusatzeinnahme. Doch wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte Aufwand, Kosten und rechtliche Hürden nicht unterschätzen. Ohne Nutzungsänderung, passende Versicherungen und steuerliche Pflichterfüllung kann die vermeintlich harmlose Vermietung schnell teuer oder sogar rechtswidrig werden. Wer sich jedoch gut informiert, sorgfältig plant und professionell umsetzt, kann Gästen ein schönes Urlaubszuhause bieten – und gleichzeitig selbst von der Attraktivität der Region profitieren.


Ihre Sybille Lipp Markkleeberger Immobilien