Haus verkauft oder gekauft? Wie und wann erfolgt die Übergabe? Tipps für das Übergabeprotokoll
Ein Hausübergabeprotokoll ist eine sehr wichtige Absicherung für die kaufende wie auch die verkaufende Partei. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für die Übergabe des Hauses und geben Sie die Schlüssel erst aus der Hand, wenn das Übergabeprotokoll vollständig ausgefüllt ist und von beiden Parteien unterschrieben wurde.
Warum ist ein Hausübergabeprotokoll so wichtig?
„Wir haben doch den Kaufvertrag, da ist ein separates Übergabeprotokoll nicht notwendig!“ – Falsch! Der Kaufvertrag sagt nichts über wichtige Details aus wie etwaige bisher nicht erwähnte Mängel, Zählerstände oder noch vorhandenes Inventar, dessen Übergabe nicht vereinbart war. Diese Informationen werden im Übergabeprotokoll niedergeschrieben, wenn Sie Ihr Haus verkaufen oder eines kaufen. Damit beugt dieses Dokument möglichen Unstimmigkeiten oder gar Gerichtsverfahren schon im Ansatz vor.
Wurde für den Verkauf kein Maklerbüro beauftragt, so ist es ratsam, das Dokument von einem
unabhängigen Gutachter erstellen zu lassen.
Die folgenden Bedingungen sollten erfüllt sein, um die Hausübergabe durchzuführen:
• Der Verkaufsvertrag wurde unterschrieben und notariell beglaubigt.
• Der volle Kaufpreis befindet sich auf dem Verkäufer- Konto. Der Zeitpunkt der Zahlungsfälligkeit muß im Notarvertrag geregelt sein.
• Alle wichtigen Unterlagen und Informationen für den Hausverkauf wurden im Vorfeld an die Käufer übergeben.
Zeitpunkt und Ablauf der Hausübergabe
Das Übergabeprotokoll ist das zentrale Dokument in Bezug auf die Hausübergabe. Normalerweise bringen Sie als Verkäufer die Schlüssel zum Übergabetermin mit, führen den finalen Rundgang durch und erstellen das Übergabeprotokoll. Dieses Dokument sollte von beiden Parteien unterschrieben werden und wenn möglich auch von einem Zeugen. Sie erstellen danach Kopien in doppelter Ausführung für den Verkäufer und den Käufer des Hauses.
Hausübergabe-Checkliste mit allen wichtigen Kriterien
• Alle Zählerstände an Wasseruhren, Heizkörpern und Stromzählern müssen notiert werden. So können Sie bei einer späteren Beschwerde genau darlegen, ab wann wer für Energie aufkommen muss.
• Eine Immobilie von Privat an Privat wird ohne Garantie wie gesehen gekauft. Auf jeden Fall sollte aber festgehalten werden, inwiefern Mängel bestehen, die zur Besichtigung vor Vertragsabschluß nicht vorhanden waren. Darüber hinaus sollte erwähnt werden, wer sich um die Beseitigung der Mängel kümmert. Dazu gehört auch die Frage, wer ggf. nicht vereinbartes Mobiliar entsorgt.
• Verkäufer sollten alle Schlüssel aushändigen – dazu gehören auch die Garage oder der Schuppen im Garten. Zudem wird notiert, wenn noch Schlüssel nachgeliefert werden. Nicht selten sind Schlüssel noch bei Verwandten und Nachbarn. Denken Sie daran!
• Sie sollten in jedem Fall Rechnungen von kürzlich getätigten Renovierungsarbeiten weitergeben. Wurden neue Fenster, Heizkörper oder Küchengeräte angeschafft, sollten die Rechnungen ebenfalls übergeben werden. So können Käufer später einen Garantiefall geltend machen.
• Geräte und Eigenheiten des Hauses sollten Sie bei der Übergabe immer kurz erklären. Achten Sie auch darauf, mögliche Bedienungsanleitungen oder Garantiescheine zu übergeben.
Wer ein professionelles Maklerbüro mit dem Verkauf beauftragt hat oder über dieses eine Immobilie kauft, braucht sich in der Regel auch um die Erstellung des Hausübergabeprotokolls nicht zu kümmern. Der Makler oder ich als Maklerin begleitete Sie nicht nur bis zur Unterschrift des Kaufvertrages, sondern auch darüber hinaus. Ich bereite selbstverständlich das Protokoll vor und koordiniere den Termin mit allen Beteiligten. Wir treffen uns gemeinsam vor Ort und unterzeichnen das Übergabeprotokoll gemeinsam mit mir als Zeugin und übergeben alle Schlüssel. Dies schließt dann den Verkaufsprozess final ab und ist für alle oft eine sehr emotionale Zusammenkunft. Für mich ist es jedes Mal ein kleiner Abschied, obwohl mir die Menschen hier in Markkleeberg über den Weg laufen und ich nicht selten das fertige neue Zuhause ansehen darf.
Bei Fragen rund um die Immobilie: Immobiliensprechtag dienstags von 9- 19:00 Uhr und