HAUS unter DENKMALSCHUTZ: Einzigartiger Charme und rechtliche Hürden
Was beim Kauf und Verkauf von Immobilien mit Denkmalschutz zu beachten ist
Denkmalschutz ist nicht nur eine ehrenvolle Anerkennung der Geschichte, sondern bringt auch eine Vielzahl von Herausforderungen und Möglichkeiten für Eigentümer von historischen Immobilien mit sich. Auch in Markkleeberg und der Umgebung gibt es zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude, die den einzigartigen Charme vergangener Epochen bewahren. Als Maklerin habe ich schon oft Häuser unter Denkmalschutz vermittelt und es ist jedes Mal eine neue Herausforderung für alle Beteiligten. Der Verkauf und Kauf solcher Immobilien erfordert daher eine sorgfältige Vorbereitung, Planung und Kenntnis. Der Umgang mit Behörden ist unumgänglich. Als Maklerin nehme ich hier im Vorfeld Kontakt auf und hole mir schon vorab notwendige Informationen für Kaufinteressenten und kann auch professionelle Berater zu einzelnen Themen empfehlen.
Beim Verkauf und Kauf von Immobilien unter Denkmalschutz in Sachsen sind bestimmte rechtliche und bauliche Aspekte zu beachten. Hier sind einige Punkte zusammengefaßt:
Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen: Veränderungen an den denkmalgeschützten Gebäuden unterliegen in der Regel denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen. Bevor Sie Änderungen vornehmen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die notwendigen Genehmigungen von der zuständigen Denkmalschutzbehörde erhalten.
Energieeffizienz: Der Denkmalschutz schreibt oft vor, dass Modernisierungen den Charakter des Gebäudes erhalten müssen. Dies kann zu Einschränkungen bei energetischen Sanierungen führen. Andererseits ist man an heutige Zwangsauflagen oft nicht gebunden. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Anforderungen für energetische Maßnahmen am denkmalgeschützten Gebäude bei einem Energieberater!
Finanzielle Fördermittel: In einigen Fällen können Sie Fördermittel für denkmalgeschützte Gebäude in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Programme und Unterstützungsmöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene. Dazu empfehlen wir eine kompetente Finanzberaterin!
Gutachten und Dokumentation: Die Zustandsdokumentation des Denkmals ist wichtig. Lassen Sie sich bei Kaufinteresse von einem Sachverständigen über den Zustand des Gebäudes beraten!
Denkmalabschreibung: In einigen Fällen können Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien steuerliche Vorteile nutzen. Informieren Sie sich über die Möglichkeit der Denkmalabschreibung und klären Sie dies mit einem Steuerberater.
Beteiligung der Denkmalschutzbehörde: Die Denkmalschutzbehörde hat in den Prozess der Veränderung an denkmalgeschützten Gebäuden ein Mitspracherecht. Stellen Sie sicher, dass Sie frühzeitig Kontakt aufnehmen und alle notwendigen Abstimmungen vornehmen.
Informationspflicht beim Verkauf: Beim Verkauf einer denkmalgeschützten Immobilie sind Verkäufer verpflichtet, den Käufer über die denkmalgeschützte Eigenschaft des Gebäudes zu informieren. Dies sollte im Kaufvertrag entsprechend festgehalten werden. Der Notar berät dazu!
Fazit: Aus meiner eigenen Erfahrung heraus sollte man die Zusammenarbeit mit dem Amt für Denkmalschutz positiv betrachten. Man sollte keine Angst haben, da auch das Amt natürlich Interesse hat, die Immobilie in guten Händen zu wissen. Neben Auflagen bekommt man auch hilfreiche Unterstützung.
Eines ist jedoch grundlegende Voraussetzung für den Kauf einer solchen Immobilie: man muß das Alte lieben und wertschätzen! Dann kann man am Ende viel erreichen und sich über eine einzigartige Immobilie freuen- ob selbst genutzt oder als Investor.
Wir haben derzeit bei Markkleeberger Immobilien diese beiden Häuser unter Denkmalschutz in der Vermarktung. Vielleicht haben Sie Interesse bekommen?