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NEUES rund um das Thema Immobilien im Jahr 2023

Markkleeberger Immobilien bleibt Ihr kompetenter Ansprechpartner vor Ort

Wird im neuen Jahr alles besser? Wie immer kommt es auf die Sichtweise an- auch rund um die Immobilie! Als Immobilienbesitzer, Vermieter und Mieter ist diese wohl oft unterschiedlich. Hier die Neuerungen für das Jahr 2023 wie immer von mir für Sie an dieser Stelle:
Grunderwerbsteuer Sachsen: Trotz Einspruch im Juli ist es nun laut Finanzamt Schwarzenberg erst im Dezember endgültig beschlossen: in Sachsen steigt mit Beurkundung ab 01.01.2023 beim Kauf von Immobilien die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5,5 %. Auch Hamburg erhöht und die Grunderwerbsteuer liegt nun in allen Bundesländern zwischen 5- 6,5 % des Kaufpreises.
Gebäudeenergiegesetz: Ab 1. Januar gilt das Effizienzhaus 55 als gesetzlicher Neubaustandard. Der zulässige Primärenergiebedarf für Warmwasserbereitung, Heizung, Kühlung und Lüftung wird von 75 auf 55 Prozent jährlich gesenkt.
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz: Ja- Sie lesen richtig und haben gute Chancen beim nächsten Galgenraten:-) Mit Inkrafttreten des Gesetzes sollen die CO2-Kosten in Wohngebäuden gemäß einem zehnstufigen Modell anhand des tatsächlichen Verbrauches zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Es soll für Vermieter Anreize zur Effizienzverbesserung ihrer Wohngebäude schaffen, während Mieter dazu angeregt werden sollen, ihren Energieverbrauch zu optimieren.
Photovoltaik-Kleinanlagen: Diese sind ab 1. Januar 2023 von der Mehrwertsteuer befreit. Die Anwendung bezieht sich auf das Inbetriebnahme-Datum. Auch die Einkommenssteuer auf diese Anlagen entfällt rückwirkend ab 01.01.2022.
Abschreibung für den Mietwohnungsbau: Die lineare Afa für neue Wohngebäude wird nach § 7 Absatz 4 EstG von 2 auf 3 % jährlich angehoben.
Wohngeld- Reform: Statt bisher ca. 600.000 Haushalten können nun rund 2 Millionen Haushalte mit Wohngeld in Deutschland rechnen. Das Wohngeld Plus beträgt nun statt 180 Euro monatlich 370 Euro monatlich. Es können sowohl Mieter als auch Eigentümer mit geringem Einkommen erhalten.
Gas- und Strompreisbremse: Für 80 % des Jahresverbrauches des Vorjahres soll von März 2023- April 2024 der Gaspreis auf 12 Cent pro kWh begrenzt werden. Die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar werden im März rückwirkend gerechnet. Für den gleichen Zeitraum soll auch der Strompreis bei 40 Cent pro kWh gedeckelt werden. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 % für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Homeoffice-Pauschale: Steuerpflichtige können durch das neue Jahressteuer-Gesetz für jeden Kalendertag nunmehr 6 Euro/maximal 1.260 Euro jährlich geltend machen- auch ohne Arbeitszimmer!
Bei allen Fragen rund um IHRE Immobilie wenden Sie sich gern weiterhin an Ihre Maklerin vor Ort!