Gesetze und Neuigkeiten 2021 rund um das Thema Immobilien
Markkleeberger Immobilien bleibt Ihr kompetenter Ansprechpartner vor Ort
Wie in jedem Jahr möchte ich Sie an dieser Stelle über ausgewählte gesetzliche Änderungen und Neuigkeiten rund um das Thema Immobilien informieren. Einige Gesetzesänderungen traten schon Ende 2020 in Kraft, sind aber nochmals mit aufgeführt.
Für EIGENTÜMER einer EIGENTUMSWOHNUNG: Eine Reform des Wohneigentumsgesetzes trat bereits am 01. 12 2020 in Kraft und bringt für Eigentümer in Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Veränderungen mit sich. Wesentlich ist zum einen, daß jetzt die einfache Mehrheit der Eigentümerversammlung anwesenden und vertretenen Stimmen über alle baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entscheidet. Außerdem kann jeder Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums verlangen, die der Barrierefreiheit, der E-Mobilität, dem Einbruchschutz oder dem Zugang zu schnellem Internet dienen. Allerdings muss er dann die Kosten selbst tragen. Es müssen sich nun nur noch diejenigen Eigentümer an den Kosten von baulichen Veränderungen beteiligen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Ausnahmen: Alle Eigentümer müssen entsprechend ihrem Miteigentumsanteil zahlen, wenn sich die Maßnahme amortisiert. Auch erhalten Verwalter der WEG grundsätzlich mehr Befugnisse, können aber auch leichter abberufen werden.
Für EIGENTÜMER einer IMMOBILIE: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1. 11. 2020. Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander ab. Die Übergangsfrist bis das neue GEG die Energiesparverordnung (EnEV) ablöst endet am 01.05.2021. Für Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe, beim Heizen und Tanken muss ab 2021 ein C02 Preis gezahlt werden. Energie wird damit für Verbraucher und Immobilieneigentümer wohl teurer.
Strengere Feinstaubregeln für Kamine und Öfen Die Kamine und Öfen die zwischen 1985-1994 errichtet wurden müssen ab 2021 höhere Grenzwerte für Staub einhalten. Können keine Feinstaubfilter nachgerüstet werden müssen sie außer Betreib genommen werden. Darüber informiert Sie Ihr Schornsteinfeger.
Für KAUFINTERESSENTEN und KÄUFER einer IMMOBILIE: Die Frist für das Baukindergeld verlängert sich um drei Monate bis zum 31. März 2021. Mit dem Baukindergeld fördert der Staat den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern – diese können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten, wenn sie gewisse Kriterien erfüllen. Eltern mit Kindern, die zwischen 1.1.2018 und 31.03.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnen, eine Baugenehmigung erhalten oder mit einem Bauvorhaben beginnen können einen Antrag stellen.
Ebenfalls für Familien steigt die Wohnungsbauprämie. Sowohl die Förderung selbst als auch die Einkommensgrenzen wurden ab 2021 deutlich erhöht.
Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) traten am 1.1.2021 in Kraft. Künftig soll es keine verbindlichen Mindest- oder Höchsthonorarsätze mehr geben. Die Honorare für Planerleistungen sollen nach dem Willen des EuGH frei vereinbar sein.
Seit 23. Dezember gilt das Gesetz für die Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf/ Kauf von Immobilien. Der Käufer soll demnach nicht mehr an Maklerprovision zahlen als der Verkäufer. Es gibt allerdings unterschiedliche Regelungen und Anwendungen insbesondere in Bezug auf die Art der Immobilie und des Käufers und trifft nur auf ab 23.12.2020 geschlossene Verträge zu. Mehr Informationen darüber erhalten Sie auch gern bei Ihrer MaklerIn vor Ort.
Ihre Sybille Lipp Markkleeberger Immobilien (Stadtjournal JAN 2021)